Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.          Geltungsbereich/Ausschluss abweichender Geschäftsbedingungen

1.1.       Unsere Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen erfolgen ausschliesslich gemäss den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: "AGB"), die der Kunde mit seiner Bestellung anerkennt. Diese AGB gelten für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.

1.2.       Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2.          Handelsvertreter

2.1.       Unsere Handelsvertreter sind nicht berechtigt, uns rechtlich zu vertreten. Sie sind insbesondere nicht ermächtigt, für uns Verträge mit Kunden einzugehen, Vertragsänderungen zu vereinbaren, rechtlich relevante Mitteilungen (wie z.B. Mängelrügen) entgegen zu nehmen, Zusagen betreffend Exklusivität oder Platzschutz usw. abzugeben oder Gelder für uns einzuziehen.

3.          Vertragsschluss/Vertragsinhalt

3.1.       Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen des Kunden gelten als Offerten. Der Vertragsschluss erfolgt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung.

3.2.       Der Inhalt des Vertrags bestimmt sich ausschliesslich nach dem Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und der vorliegenden AGB, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.          Exklusivität

4.1.       Exklusivitäts- oder Platzschutzzusagen an Kunden sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

5.          Versand/Gefahrübergang

5.1.       Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer usw., bei Annahmeverzug des Kunden bei Versandbereitschaft, auf den Kunden über.

5.2.       Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, ist Lieferung ab Lager vereinbart.

5.3.       Wir haften nicht für Transportschäden. Allfällige Beanstandungen bezüglich der Verpackung haben unverzüglich bei der Übernahme dem Transporteur gegenüber zu erfolgen, andernfalls Schadenersatzansprüche aus Transportschäden wegen der beschädigten Verpackung verwirkt sind.

6.          Lieferfristen/Liefertermine/Verzug/Annahmeverzug

6.1.       Lieferfristen und Liefertermine werden bei Auftragseingang durch uns berechnet. Sie sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Lieferfristen und Liefertermine verstehen sich als Zeitpunkt der Übergabe.

6.2.       Wir sind berechtigt, zugesagte Lieferfristen und Liefertermine einseitig - ohne Rechts- oder Kostenfolgen - um maximal 10 Tage zu verlängern oder zu verschieben ("Ersatzfrist" oder "Ersatztermin"). Wir werden den Kunden so früh wie möglich, spätestens aber 3 Tage vor Ablauf der vereinbarten Lieferfrist oder dem vereinbarten Liefertermin, über die Fristverlängerung oder die Terminverschiebung informieren.

6.3.       Verzögern sich unsere Lieferungen über die Ersatzfrist oder den Ersatztermin hinaus, geraten wir, sofern der Kunde nicht seinerseits in Annahmeverzug ist, in Verzug. Leisten wir in der Folge nicht innerhalb einer vom Kunden anzusetzenden Nachfrist von mindestens 14 Tagen verbunden mit einer Rücktrittsandrohung, ist der Kunde berechtigt, den Rücktritt zu erklären.

6.4.       Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang vom Kunden anzunehmen, andernfalls er in Annahmeverzug gerät. Im Umfang erfolgter Teillieferungen ist ein Verzug unsererseits ausgeschlossen und allfällige Verzugsfolgen beschrän­ken sich auf den nicht erfüllten Teil.

6.5.       Höhere Gewalt und der Eintritt unvorhergesehener nach Vertragsabschluss eintretender Hindernisse (insbesondere Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege) bei uns, unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten hindern den Eintritt des Verzugs unsererseits, sofern sie die Erfüllung unsererseits massgeblich beeinträchtigen oder unzumutbar machen und nicht von uns zu vertreten sind. Vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine, Ersatzfristen und Ersatzliefertermine und vom Kunden angesetzte Nachfristen verlängern sich in diesem Fall um die Dauer der Behinderung. Ist das Ende der Behinderung nicht absehbar oder dauert sie länger als 2 Monate, sind wir und der Kunde berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

6.6.       Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, die uns die Erfüllung unmöglich oder unzumutbar machen, sind wir berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Wir sind zudem - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine dem Kunden gesetzte Nachfrist von 14 Tagen zur Erfüllung der Abnahme- oder Mitwirkungspflichten des Kunden erfolglos verstreicht.

6.7.       In Annahmeverzug befindet sich ein Kunde insbesondere dann, wenn er die erforderlichen Vorauszahlungen oder vereinbarten Sicherheiten nicht leistet, keine Bonitätsversicherung besteht oder wenn er die Belieferungsvereinbarung nicht unterzeichnet.

7.          Preise/Zahlungsbedingungen

7.1.       Der Kaufpreis orientiert sich an unserer zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen Preisliste, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kaufpreis kann sich aber bis zum Zeitpunkt der Auslieferung ab Lager ändern.

7.2.       Unsere Preise verstehen sich ab Lager exklusive gesetzlicher indirekter Steuern (Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer usw.) und Transportkosten im Umfang von 1% des jeweiligen Nettowarenwerts.

7.3.       Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Wareneingang beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Erfolgt die Zahlung ohne sonstige Abzüge innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang, wird ein Skontoabzug von 4% gewährt. Zahlungen gelten dann als erfolgt, wenn wir frei über den Betrag verfügen können. Massgebend ist das Valuta-Datum der Gutschrift.

7.4.       Erfolgt eine Zahlung nicht rechtzeitig, schuldet uns der Kunde ohne weitere Mahnung den gesetzlichen Verzugszins.

7.5.       Wechsel und Checks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und für uns kosten- und spesenfrei erfüllungshalber angenommen.

7.6.       Verrechnung ist nur dann zulässig, wenn ein Gegenanspruch des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7.7.       Wegen Mängeln oder sonstiger Beanstandungen darf die Zahlung in angemessenem Umfang zurückbehalten werden, sofern die Mängelrüge rechtzeitig und formgerecht erfolgt ist.

7.8.       Vor Lieferung ist der gesamte Auftragswert als Vorauskasse zu bezahlen, sofern uns nicht eine vom Kunden für den einzelnen Kaufvertrag abgeschlossene Bonitätsversicherung einer von uns bezeichneten Factoring-Firma oder eine andere vereinbarte Sicherheit vorliegt.

7.9.       Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen bei:

-       Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden;

-       der Eröffnung eines Stundungs-, Nachlass- oder Konkursverfahrens über den Kunden;

-       einem aussergerichtlichem Nachlass;

-       fruchtloser Pfändung;

-       einer Betriebsausgliederung im Rahmen einer Sanierung.

7.10.    Leistet der Kunde Vorauszahlung oder Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist, welche durch uns rechtzeitig vor Beginn des vertraglich vereinbarten Lieferzeitraums per Proformarechnung gesetzt wird,  sind wir berechtigt, unbeschadet unserer vertraglichen Rechte (insbesondere Schadenersatzansprüche) gegenüber dem Kunden, wie durch die separate Belieferungsvereinbarung vereinbart, unter Berechnung von 30% Stornokosten von einzelnen oder allen Verträgen ganz oder teilweise zurück zu treten.

7.11.    Wünscht der Kunde einen bereits bestätigten Vertrag zu stornieren, ist dies uns so schnell wie möglich mitzuteilen. Stimmen wir der Stornierung zu, hat der Kunde Stornokosten in Höhe von 30% des Auftragswerts zu zahlen. Wir sind zudem berechtigt, dem Kunden im Einzelfall den nachgewiesenen höheren Schaden zusätzlich zu berechnen.

8.          Beschaffenheitsvereinbarung

8.1.       Wir gewährleisten, dass der Liefergegenstand bei Übergang der Gefahr die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Diese bemisst sich ausschliesslich nach den zwischen uns und dem Kunden schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Ware, wobei öffentliche Äusserungen, Anpreisungen oder Werbungen keine Beschaffenheitsangabe der Ware darstellen.

9.          Untersuchungspflicht/Mängelrüge und Mängelrechte

9.1.       Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Übergabe zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche ab Empfang der Ware, verborgene Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung, schriftlich mitzuteilen, andernfalls allfällige Gewährleistungsansprüche verwirkt sind. Mängelrügen gegenüber Spediteuren oder Handelsvertretern, gleichgültig in welcher Form, gelten nicht als uns gegenüber erfolgt.

9.2.       Macht der Kunde Mängel geltend, hat er diese nachzuweisen, ebenso, wann er diese festgestellt und dass er die Mängel rechtzeitig und ordnungsgemäss gerügt hat.

9.3.       Wir sind berechtigt die bemängelte Ware zu besichtigen oder prüfen, wozu der Kunde uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit einräumen wird.

9.4.       Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung („Nacherfüllung“), sofern diese für uns zumutbar ist.

9.5.       Sind Mängel aus vom Kunden zu vertretenden Ursachen eingetreten, zum Beispiel durch ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, Behandlung, Transport oder Lagerung der Ware, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden.

9.6.       Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder haben wir die Nacherfüllung wegen Unzumutbarkeit verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag verlangen, sofern nicht nur eine geringfügige Vertragswidrigkeit, insbesondere nur geringfügige Mängel, vorliegt.

9.7.       Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware, bei Ersatzlieferungen ab Datum der Ersatzlieferung.

10.        Retouren

10.1.    Beabsichtigt der Kunde, uns eine Retoure zu senden, hat der Kunde uns vorher über die Reklamation zu informieren. Gleichzeitig ist bei uns eine Retourennummer einzuholen und ist diese gut sichtbar auf der Rücksendung anzubringen. Rücksendungen ohne Retourennummer werden nicht angenommen.

10.2.    Rücksendungen an uns erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Ist eine Reklamation berechtigt, werden wir dem Kunden Versandspesen in angemessenem Umfang erstatten.

11.        Haftungsbeschränkung

11.1.    Wir haften in allen nicht unter dem Titel der Gewährleistung oder der Produktehaftpflicht gemäss diesen AGB geregelten Fällen höchstens für den Ersatz des unmittelbaren Schadens. Bei Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung nach unserer Wahl auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden oder auf den dem Kunden effektiv entstandenen unmittelbaren Schaden.

11.2.    Die Haftung für unsere Hilfspersonen wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

11.3.    Für Drittschaden wird nicht gehaftet.

11.4.    Der Kunde ist in allen Fällen verpflichtet, angemessene Massnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen.

12.        Produktehaftpflicht

12.1.    Die Produktehaftpflicht von uns wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

13.        Eigentumsvorbehalt

13.1.    Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der uns zustehenden Saldoforderung.

13.2.    Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, wie z.B. bei Pfändung oder Konkurs, Retentionsrecht des Vermieters usw., unverzüglich mitzuteilen.

13.3.    Bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die vorstehende Regelung des Eigentumsvorbehalt nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in der Schweiz, wird der Käufer alles tun, um uns unverzüglich entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen. Der Käufer wird an allen Massnahmen wie beispielsweise Registrierung, Publikation usw. mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig oder förderlich sind.

13.4.    Wir sind berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Annahmeverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

14.        Immaterialgüterrechte

14.1.    Wir behalten uns alle Rechte an den Verkaufsunterlagen vor. Die Verkaufsunterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern wir nicht vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben, und sind uns auf erste Aufforderung hin unverzüglich zurückzugeben.

15.        Allgemeine Bestimmungen Gerichtsstand/anwendbares Recht

15.1.    Änderungen und Ergänzungen des Vertrags und/oder dieser AGB (inklusive dieser Ziffer) und Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

15.2.    Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Geschäftsverkehr mit dem Kunden, ist Zug. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden am Ort seines (Wohn-)Sitzes, seiner Niederlassung oder seines Betriebs zu belangen.

15.3.    Es gilt ausschliesslich das Schweizerische materielle Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.4.    Sollte eine der in diesem Vertrag vereinbarten Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder ungültig sein oder werden, ist dieser Vertrag trotzdem gültig. Die entsprechende Bestimmung ist durch uns und den Kunden oder, falls wir uns nicht einigen können, durch den Richter durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Inhalt der betreffenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht.