Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich/Ausschluss abweichender
Geschäftsbedingungen
1.1. Unsere
Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen erfolgen ausschliesslich gemäss
den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend:
"AGB"), die der Kunde mit seiner Bestellung anerkennt. Diese AGB
gelten für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit
dem Kunden.
1.2. Geschäftsbedingungen
des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Handelsvertreter
2.1. Unsere
Handelsvertreter sind nicht berechtigt, uns rechtlich zu vertreten. Sie sind
insbesondere nicht ermächtigt, für uns Verträge mit Kunden einzugehen,
Vertragsänderungen zu vereinbaren, rechtlich relevante Mitteilungen (wie z.B.
Mängelrügen) entgegen zu nehmen, Zusagen betreffend Exklusivität oder
Platzschutz usw. abzugeben oder Gelder für uns einzuziehen.
3. Vertragsschluss/Vertragsinhalt
3.1. Unsere
Angebote sind freibleibend. Bestellungen des Kunden gelten als Offerten. Der
Vertragsschluss erfolgt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
3.2. Der
Inhalt des Vertrags bestimmt sich ausschliesslich nach dem Inhalt unserer
schriftlichen Auftragsbestätigung und der vorliegenden AGB, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Exklusivität
4.1. Exklusivitäts-
oder Platzschutzzusagen an Kunden sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurden.
5. Versand/Gefahrübergang
5.1. Die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware
geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an
den Spediteur, den Frachtführer usw., bei Annahmeverzug des Kunden bei
Versandbereitschaft, auf den Kunden über.
5.2. Sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, ist Lieferung ab Lager
vereinbart.
5.3. Wir
haften nicht für Transportschäden. Allfällige Beanstandungen bezüglich der
Verpackung haben unverzüglich bei der Übernahme dem Transporteur gegenüber zu
erfolgen, andernfalls Schadenersatzansprüche aus Transportschäden wegen der
beschädigten Verpackung verwirkt sind.
6. Lieferfristen/Liefertermine/Verzug/Annahmeverzug
6.1. Lieferfristen
und Liefertermine werden bei Auftragseingang durch uns berechnet. Sie sind für
uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
Lieferfristen und Liefertermine verstehen sich als Zeitpunkt der Übergabe.
6.2. Wir
sind berechtigt, zugesagte Lieferfristen und Liefertermine einseitig - ohne
Rechts- oder Kostenfolgen - um maximal 10 Tage zu verlängern oder zu
verschieben ("Ersatzfrist" oder "Ersatztermin"). Wir werden
den Kunden so früh wie möglich, spätestens aber 3 Tage vor Ablauf der
vereinbarten Lieferfrist oder dem vereinbarten Liefertermin, über die
Fristverlängerung oder die Terminverschiebung informieren.
6.3. Verzögern
sich unsere Lieferungen über die Ersatzfrist oder den Ersatztermin hinaus,
geraten wir, sofern der Kunde nicht seinerseits in Annahmeverzug ist, in
Verzug. Leisten wir in der Folge nicht innerhalb einer vom Kunden anzusetzenden
Nachfrist von mindestens 14 Tagen verbunden mit einer Rücktrittsandrohung, ist
der Kunde berechtigt, den Rücktritt zu erklären.
6.4. Teillieferungen
sind in zumutbarem Umfang vom Kunden anzunehmen, andernfalls er in
Annahmeverzug gerät. Im Umfang erfolgter Teillieferungen ist ein Verzug
unsererseits ausgeschlossen und allfällige Verzugsfolgen beschränken sich auf
den nicht erfüllten Teil.
6.5. Höhere
Gewalt und der Eintritt unvorhergesehener nach Vertragsabschluss eintretender
Hindernisse (insbesondere Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung
der Verkehrswege) bei uns, unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten
hindern den Eintritt des Verzugs unsererseits, sofern sie die Erfüllung
unsererseits massgeblich beeinträchtigen oder unzumutbar machen und nicht von
uns zu vertreten sind. Vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine,
Ersatzfristen und Ersatzliefertermine und vom Kunden angesetzte Nachfristen
verlängern sich in diesem Fall um die Dauer der Behinderung. Ist das Ende der
Behinderung nicht absehbar oder dauert sie länger als 2 Monate, sind wir und
der Kunde berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
6.6. Gerät
der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, die
uns die Erfüllung unmöglich oder unzumutbar machen, sind wir berechtigt, die
Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Wir sind zudem - unbeschadet
unserer sonstigen Rechte - zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
wenn eine dem Kunden gesetzte Nachfrist von 14 Tagen zur Erfüllung der Abnahme-
oder Mitwirkungspflichten des Kunden erfolglos verstreicht.
6.7. In
Annahmeverzug befindet sich ein Kunde insbesondere dann, wenn er die
erforderlichen Vorauszahlungen oder vereinbarten Sicherheiten nicht leistet,
keine Bonitätsversicherung besteht oder wenn er die Belieferungsvereinbarung
nicht unterzeichnet.
7. Preise/Zahlungsbedingungen
7.1. Der
Kaufpreis orientiert sich an unserer zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen
Preisliste, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde. Der Kaufpreis kann sich aber bis zum Zeitpunkt der Auslieferung ab Lager
ändern.
7.2. Unsere
Preise verstehen sich ab Lager exklusive gesetzlicher indirekter Steuern
(Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer usw.) und Transportkosten im Umfang von 1% des
jeweiligen Nettowarenwerts.
7.3. Unsere
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Wareneingang beim Kunden ohne Abzug
zur Zahlung fällig. Erfolgt die Zahlung ohne sonstige Abzüge innerhalb von 10
Tagen nach Wareneingang, wird ein Skontoabzug von 4% gewährt. Zahlungen gelten
dann als erfolgt, wenn wir frei über den Betrag verfügen können. Massgebend ist
das Valuta-Datum der Gutschrift.
7.4. Erfolgt
eine Zahlung nicht rechtzeitig, schuldet uns der Kunde ohne weitere Mahnung den
gesetzlichen Verzugszins.
7.5. Wechsel
und Checks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und für uns
kosten- und spesenfrei erfüllungshalber angenommen.
7.6. Verrechnung
ist nur dann zulässig, wenn ein Gegenanspruch des Kunden unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist.
7.7. Wegen
Mängeln oder sonstiger Beanstandungen darf die Zahlung in angemessenem Umfang
zurückbehalten werden, sofern die Mängelrüge rechtzeitig und formgerecht
erfolgt ist.
7.8. Vor
Lieferung ist der gesamte Auftragswert als Vorauskasse zu bezahlen, sofern uns
nicht eine vom Kunden für den einzelnen Kaufvertrag abgeschlossene Bonitätsversicherung
einer von uns bezeichneten Factoring-Firma oder eine andere vereinbarte
Sicherheit vorliegt.
7.9. Wir
sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen vollständige
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen bei:
- Zahlungsverzug
oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden;
- der
Eröffnung eines Stundungs-, Nachlass- oder Konkursverfahrens über den Kunden;
- einem
aussergerichtlichem Nachlass;
- fruchtloser
Pfändung;
- einer
Betriebsausgliederung im Rahmen einer Sanierung.
7.10. Leistet
der Kunde Vorauszahlung oder Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist,
welche durch uns rechtzeitig vor Beginn des vertraglich vereinbarten
Lieferzeitraums per Proformarechnung gesetzt wird, sind wir berechtigt, unbeschadet unserer
vertraglichen Rechte (insbesondere Schadenersatzansprüche) gegenüber dem
Kunden, wie durch die separate Belieferungsvereinbarung vereinbart, unter
Berechnung von 30% Stornokosten von einzelnen oder allen Verträgen ganz oder
teilweise zurück zu treten.
7.11. Wünscht
der Kunde einen bereits bestätigten Vertrag zu stornieren, ist dies uns so
schnell wie möglich mitzuteilen. Stimmen wir der Stornierung zu, hat der Kunde
Stornokosten in Höhe von 30% des Auftragswerts zu zahlen. Wir sind zudem
berechtigt, dem Kunden im Einzelfall den nachgewiesenen höheren Schaden
zusätzlich zu berechnen.
8. Beschaffenheitsvereinbarung
8.1. Wir
gewährleisten, dass der Liefergegenstand bei Übergang der Gefahr die
vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Diese bemisst sich ausschliesslich nach
den zwischen uns und dem Kunden schriftlich getroffenen konkreten
Vereinbarungen über Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der
Ware, wobei öffentliche Äusserungen, Anpreisungen oder Werbungen keine
Beschaffenheitsangabe der Ware darstellen.
9. Untersuchungspflicht/Mängelrüge und Mängelrechte
9.1. Der
Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Übergabe zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer
Woche ab Empfang der Ware, verborgene Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer
Entdeckung, schriftlich mitzuteilen, andernfalls allfällige Gewährleistungsansprüche
verwirkt sind. Mängelrügen gegenüber Spediteuren oder Handelsvertretern,
gleichgültig in welcher Form, gelten nicht als uns gegenüber erfolgt.
9.2. Macht
der Kunde Mängel geltend, hat er diese nachzuweisen, ebenso, wann er diese
festgestellt und dass er die Mängel rechtzeitig und ordnungsgemäss gerügt hat.
9.3. Wir
sind berechtigt die bemängelte Ware zu besichtigen oder prüfen, wozu der Kunde
uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit einräumen wird.
9.4. Wir
leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung („Nacherfüllung“), sofern diese für uns
zumutbar ist.
9.5. Sind
Mängel aus vom Kunden zu vertretenden Ursachen eingetreten, zum Beispiel durch
ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, Behandlung, Transport oder Lagerung
der Ware, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden.
9.6. Schlägt
die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder haben wir die
Nacherfüllung wegen Unzumutbarkeit verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl
Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag verlangen,
sofern nicht nur eine geringfügige Vertragswidrigkeit, insbesondere nur
geringfügige Mängel, vorliegt.
9.7. Gewährleistungsansprüche
verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware, bei Ersatzlieferungen ab Datum der
Ersatzlieferung.
10. Retouren
10.1. Beabsichtigt
der Kunde, uns eine Retoure zu senden, hat der Kunde uns vorher über die
Reklamation zu informieren. Gleichzeitig ist bei uns eine Retourennummer
einzuholen und ist diese gut sichtbar auf der Rücksendung anzubringen.
Rücksendungen ohne Retourennummer werden nicht angenommen.
10.2. Rücksendungen
an uns erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Ist eine Reklamation
berechtigt, werden wir dem Kunden Versandspesen in angemessenem Umfang erstatten.
11. Haftungsbeschränkung
11.1. Wir
haften in allen nicht unter dem Titel der Gewährleistung oder der
Produktehaftpflicht gemäss diesen AGB geregelten Fällen höchstens für den
Ersatz des unmittelbaren Schadens. Bei Fahrlässigkeit beschränkt sich die
Haftung nach unserer Wahl auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden oder auf den dem Kunden
effektiv entstandenen unmittelbaren Schaden.
11.2. Die
Haftung für unsere Hilfspersonen wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
11.3. Für
Drittschaden wird nicht gehaftet.
11.4. Der
Kunde ist in allen Fällen verpflichtet, angemessene Massnahmen zur Schadensabwehr
und Schadensminderung zu treffen.
12. Produktehaftpflicht
12.1. Die
Produktehaftpflicht von uns wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1. Wir
behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller
Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei laufender Rechnung
gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der uns zustehenden Saldoforderung.
13.2. Der
Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, wie z.B. bei
Pfändung oder Konkurs, Retentionsrecht des Vermieters usw., unverzüglich
mitzuteilen.
13.3. Bei
Lieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die vorstehende Regelung des
Eigentumsvorbehalt nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in der Schweiz,
wird der Käufer alles tun, um uns unverzüglich entsprechende Sicherungsrechte
zu bestellen. Der Käufer wird an allen Massnahmen wie beispielsweise
Registrierung, Publikation usw. mitwirken, die für die Wirksamkeit und
Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig oder förderlich sind.
13.4. Wir
sind berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug oder Annahmeverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
14. Immaterialgüterrechte
14.1. Wir
behalten uns alle Rechte an den Verkaufsunterlagen vor. Die Verkaufsunterlagen
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern wir nicht vorher
ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben, und sind uns auf erste Aufforderung
hin unverzüglich zurückzugeben.
15. Allgemeine Bestimmungen Gerichtsstand/anwendbares
Recht
15.1. Änderungen
und Ergänzungen des Vertrags und/oder dieser AGB (inklusive dieser Ziffer) und
Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
15.2. Ausschliesslicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Geschäftsverkehr mit dem Kunden,
ist Zug. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden am Ort seines (Wohn-)Sitzes, seiner
Niederlassung oder seines Betriebs zu belangen.
15.3. Es
gilt ausschliesslich das Schweizerische materielle Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
15.4. Sollte
eine der in diesem Vertrag vereinbarten Bestimmungen ganz oder teilweise
nichtig oder ungültig sein oder werden, ist dieser Vertrag trotzdem gültig. Die
entsprechende Bestimmung ist durch uns und den Kunden oder, falls wir uns nicht
einigen können, durch den Richter durch eine Regelung zu ersetzen, die dem
Inhalt der betreffenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht.